07.06.2025 |
Schlüsselbegriffe aus dem zukünftigen Pfarreigesetz
Neue Personen, neue Strukturen, neue verantwortliche Gremien, veränderte Begrifflichkeiten. Davon wird es in der neuen Kirchengemeinde bzw. Pfarrei einiges geben.
Mehrere Gremien und Funktionsträger stehen bereits fest. Wie werden diese dann zusammenarbeiten? Einen ersten Einblick für hoffentlich mehr Durchblick bieten die Schlüsselbegriffe aus dem zukünftigen Pfarreigesetz.
Die Pfarrei ist die kirchenrechtliche bzw. innerkirchliche Bezeichnung für die Gemeinschaft der Gläubigen auf dem neuen Gebiet. Sie heißt in Zukunft „Pfarrei St. Martin und Lioba Tauberbischofsheim“.
Die Kirchengemeinde ist staatliche Bezeichnung für die Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie heißt in Zukunft „Röm.-kath. Kirchengemeinde An Tauber und Main“.
Leitender Pfarrer der neuen Pfarrei bzw. Kirchengemeinde wird Dekan Thomas Holler, sein Stellvertreter Pater Artur Schreiber. Ihnen obliegt die Personalverantwortung für die Geistlichen (Priester und Diakone) und zusammen mit dem leitenden Referenten (siehe unten) die pastorale Gesamtleitung der Pfarrei.
Pfarreiökonom wird Herr René Rosche, bisher Leiter der Verrechnungsstelle Walldürn. Seine Stellvertreterin wird Frau Barbara Seitz, zur Zeit stellvertretende Leiterin der Verrechnungsstelle Tauberbischofsheim. Ihnen obliegt die Personalverantwortung für die Angestellten der Kirchengemeinde und der kirchlichen Kindergärten und die ökonomische Gesamtleitung.
Der Verwaltungsvorstand (bestehend aus dem leitenden Pfarrer, seinem Stellvertreter, dem Pfarreiökonom sowie seiner Stellvertreterin) vertritt die Kirchengemeinde nach außen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in Pfarrei und Kirchengemeinde. Damit übernimmt er die Aufgaben der bisherigen Pfarrgemeinderäte für das gesamte Gebiet der neuen Pfarrei bzw. Kirchengemeinde. Die Pfarreiratswahl wird am 19. Oktober 2025 stattfinden.
Der Pfarreivermögensverwaltungsrat tritt an die Stelle der bisherigen Stiftungsräte, hat jedoch in Zukunft nicht mehr die Funktion eines beschlussfassenden Gremiums, sondern die Aufgabe eines Aufsichtsrates für die künftige Geschäftsführung.
Leitender Referent wird Herr Dr. Robert Koczy. Er hat die Personalverantwortung für die Mitarbeitenden im pastoralen Dienst. Darüber hinaus wird er künftige pastorale Prozesse steuern und koordinieren sowie an der strategischen Weiterentwicklung der Pfarrei mitarbeiten.
Das Kernteam (bestehend aus dem leitenden Pfarrer, seinem Stellvertreter und dem leitendenden Referenten) ist für die Koordinierung der Seelsorge im gesamten Gebiet der neuen Pfarrei zuständig.
Eines ist jedoch klar: All diese Gremien und Personen können das vielfältige Leben der Pfarrei nicht alleine tragen. Dazu braucht es auch das Seelsorgeteam, die Mitarbeitenden in der Verwaltung, die Ehrenamtlichen in den Gemeindeteams vor Ort, in den kirchlichen Gruppierungen und nicht zuletzt alle einzelnen Christinnen und Christen, die ihren Glauben im persönlichen Umfeld und in der Gesellschaft leben.